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Mitglieder- und Jahresversammlung 29.03.2022

1.    Änderung des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG) – «Lex Netflix»

Schweizer Privatfernsehsender und Streamingdienste (z.B. Netflix) werden mit dem neuen Film-gesetz verpflichtet, von ihrem Filmangebot mindestens 30% europäische Filmen anzubieten und diese Filme besonders zu kennzeichnen. Zudem werden Privatsender und Streamingdienste verpflichtet, neu mindestens 4% ihres Schweizer Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Die Befürworter sind der Ansicht, dass auch in der Schweiz investieren soll, wer über lukrative Streaming-Plattformen sowie ausländische Fernsehsender Filme und Serien in der Schweiz zeigt. Internationale Streamingdienste wie Netflix, Amazon Prime oder Disney+ würden in der kaufkräftigen Schweiz sehr viel Geld verdienen. All diese Einnahmen würden heute aber ins Ausland abfliessen – zum Nachteil der Schweizer Filmschaffenden. Das neue Filmgesetz ermögliche «mehr Filmstoff, der nah an unseren Leben, unserer Kultur und unserem Land» sei. Zudem hätten die Nachbarländer der Schweiz in ihren Gesetzen bereits Investitionsverpflichtungen für Anbieterinnen von Filmen und Serien festgelegt – da müsse die Schweiz nachziehen.

Für das Referendumskomitee fällt mit der 30%-Quote für europäische Filme die Freiheit der Medienkonsumenten, zu schauen, was ihnen gefällt, ohne Not «einer sinnlosen Quote» zum Opfer. Die Gegner kritisieren, dass die vorgeschriebene Quote an europäischen Filmen keinerlei Qualitätsvorgaben erfüllen müsse. Schweizer Filmschaffende würden bereits heute mit weit über 100 Millionen Franken pro Jahr subventioniert. Mit dem neuen Filmgesetz würden private Unternehmen erstmals gezwungen, eine bestimmte Branche mit ihren Bruttoeinnahmen zu subventionieren. Das sei ein krasser Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und ein gefährlicher Präzedenzfall. Bundesrat und Parlament empfehlen die Gesetzesänderung zur Annahme. In der Schlussabstimmung beschloss der Nationalrat die Zustimmung mit 124 zu 67 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Der Ständerat stimmte zu mit 32 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen.

Mohamed El Saidi, Juso TG argumentierte für das Gesetz, dagegen setzte sich JSVP Präsident Marco Bortoluzzi ein.

Mit 3 Ja- Stimmen zu 27 Nein-Stimmen fasste die EDU Thurgau die Nein-Parole.

2.    Änderung des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz)

Das geänderte Transplantationsgesetz entspricht dem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten». Die Gesetzesänderung enthält einen Systemwechsel bei Organentnahmen. Bis anhin galt die erweiterte Zustimmungslösung, neu soll aber automatisch jeder zum Organspender werden, wer zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat (Widerspruchslösung). Die Vorlage sieht vor, dass Angehörige eine Organspende ablehnen können, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte. Sind keine Angehörigen erreichbar, dürften keine Organe entnommen werden. Organe dürfen nur Personen entnommen werden, bei denen der irreversible Hirntod medizinisch festgestellt wurde. Die Organentnahme von «kalten Leichen» ist nicht möglich – der Körper muss bei der Transplantation noch «warm» sein, die Organe «müssen noch leben». Die Befürworter sehen in der Widerspruchslösung die Chance, dass künftig mehr Menschen ihre Organe spenden – und so mehr Patientinnen und Patienten ein Organ erhalten. Heute würden in der Schweiz rund 1’450 Personen auf eine Organspende warten. Pro Woche würden eine bis zwei Personen sterben, weil sie keine passende Organspende erhalten. Die Widerspruchsregelung würde die Spenderate positiv beeinflussen und Menschenleben retten. Die Angehörigen würden entlastet: «Wenn der Wille nicht bekannt ist, haben die Angehörigen die Pflicht, im Sinn der verstorbenen Person eine Entscheidung zu treffen. Mit der erweiterten Widerspruchslösung fällt ihnen die Entscheidung im belastenden Trauermoment leichter.» Laut den Gegnern fehlt der wissenschaftliche Nachweis, dass die Widerspruchslösung zu mehr Organspenden führe. Bei dieser Abstimmung gehe es nicht um eine Diskussion Pro und Contra Organspende – es sei unbestritten, dass eine Erhöhung der Spenderzahl erwünscht sei. Der eigene Körper gehöre zum Persönlichsten, was der Mensch habe. Daher brauche es zu jeder medizinischen Handlung, selbst zu einer Blutentnahme oder Impfung, eine ausdrückliche Zustimmung. Es sei völlig unrealistisch, dass die 6 Millionen erwachsenen Einwohner der Schweiz lückenlos informiert werden könnten, dass sie widersprechen und sich in ein Register eintragen müssten, wenn sie ihre Organe nicht spenden wollten. Wird die Organspende zum Regelfall, würde zusätzlicher Druck auf die Angehörigen ausgeübt, einer Spende zuzustimmen. Bundesrat und Parlament empfehlen die Gesetzesänderung zur Annahme. In der Schlussabstimmung beschloss der Nationalrat die Zustimmung mit 141 zu 44 Stimmen bei 11 Enthaltungen. Der Ständerat stimmte zu mit 31 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Der Präsident der EDU CH, Daniel Frischknecht, orientierte über die Vorlage. Einstimmig lehnt die EDU Thurgau die Vorlage klar ab.


3.    Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Die Schweiz gehört zum Schengen-Sicherheitsverbund. Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) unterstützt die Schengen-Staaten operativ bei der Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen. Die Schweiz arbeitet seit über zehn Jahren mit Frontex zusammen. Seit Ende 2019 wird Frontex in der EU ausgebaut. Bundesrat und Parlament haben entschieden, dass die Schweiz ihren Anteil an dieser Reform übernimmt. Mit dem neuen Frontex-Ausbau steigt der jährliche Beitrag der Schweiz von bisher 14 auf neu 61 Millionen Franken, was mit der notwendigen personellen und technischen Aufstockung bei Frontex begründet ist. Die Befürworter halten es für gerechtfertigt, dass die Schweiz als Schengen-Mitgliedsstaat ihren Beitrag an den Ausbau von Frontex leisten muss. Der wirksame Schutz der Schengen-Aussengrenzen vor illegaler Einwanderung sei schliesslich im Interesse der Schweiz. Übernähme die Schweiz die Frontex-Weiterentwicklung nicht, träte das Schengen-Abkommen gemäss Artikel 7 des Vertrags nach sechs Monaten automatisch ausser Kraft. Die Schengen-Teilnahme brächte der Schweizer Wirtschaft viele Vorteile und dürfe nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Die Gegner argumentieren, dass die Schweiz angebliche Menschenrechtsverletzungen durch Frontex mitverantworte, wenn sie die Agentur finanziell unterstütze. Mit dem erhöhten Beitrag der Schweiz werde Frontex «die europäischen Aussengrenzen noch mehr abschotten und europaweit Sonderflüge für Zwangsausschaffungen beschleunigen.» Das links-grüne Referendumskomitee fordert die «Abschaffung der Frontex als Symbol der abschottenden gewaltvollen europäischen Migrationspolitik!» Bundesrat und Parlament empfehlen die Vorlage zur Annahme. In der Schlussabstimmung beschloss der Nationalrat die Zustimmung mit 88 zu 80 Stimmen bei 28 Enthaltungen. Der Ständerat stimmte zu mit 30 zu 14 Stimmen bei 0 Enthaltungen.

Rechtsanwalt und FDP- Politiker Dean Kradolfer erläuterte, warum es wichtig sei, der Vorlage zuzustimmen. Klar dagegen äusserte sich Mohamed El Saidi, Juso TG.

Mit 19 Ja-Stimmen zu 5 Nein-Stimmen fasste die EDU Thurgau die Ja-Parole.

Jahresversammlung
Gemäss Einladung und Traktandenliste wurde Christian Mader einstimmig für das Amt als Präsident gewählt. Christian Mader ist im grossen Rat, er ist Fraktionspräsident im Gemeinderat von Frauenfeld und EDU Bezirkspräsident Frauenfeld. Christian Mader wird stark das Gesicht der EDU in der Oeffentlichkeit sein. Um ihm dafür den Rücken frei zu halten wird Hans Trachsel im Vorstand bleiben und Aufgaben im Hintergrund erledigen. Es ist sehr wichtig, dass Christian grosse Unterstützung von allen EDU Mitgliedern erfährt.

Delegierte
Margreth Binder war viele Jahre eine sehr treue Delegierte für die EDU CH. Ganz herzlich danken wir Margreth für ihre Arbeit. Sie hat ihr Amt nun abgegeben. Hans Trachsel wurde als Delegierter gewählt. Er sieht es als eine gute Möglichkeit um bestens informiert zu sein, was für die Arbeit im Thurgauer Vorstand dienlich ist.

Finanzen
Herzlichen Dank dem Kassier Lukas Dick und den Revisoren Manuel Wittwer und Richard Amman für ihre Arbeit. Ganz herzlich bedanken wir uns bei allen Spendern. Und natürlich verherrlichen wir auch in finanziellen Angelegenheiten unseren Gott. Es ist auffallend wie treu er uns versorgt!

Sekretariat
Nach 10 Jahren hat Tina Felleiter gekündigt. Sie steigt wieder in ihren Beruf ein. Wir bedanken uns bei Tina für die sehr angenehme und Zielführende Zusammenarbeit. Wir wünschen ihr in Familie und Beruf alles gute und Gottes Segen. Als Nachfolgerin werden wir Susanna Hansen anstellen. Susanna Hansen hat das neue Aktuell im Wesentlichen gestaltet.

  • Ja
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes
  • Ja
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Initiative für Freiheit und körperliche Unversehrtheit
  • Nein
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Kostenbremse-Initiative
  • Nein
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Prämien-Entlastungs-Initiative

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