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Worum geht es?

Die Grundrechte der Bundesverfassung (Art. 7–34) – Würde, Freiheit, Gleichheit – gelten für alle. Doch heute können Bundesgesetze und völkerrechtliche Verträge diese Rechte einschränken, ohne dass Gerichte dagegen vorgehen können.

Was wollen die Initianten?

Grundrechte müssen Vorrang haben. Alle Gerichte und Behörden sollen sie direkt anwenden und durchsetzen – nicht erst, wenn der Gesetzgeber es erlaubt.

Was ändert sich bei einer Annahme für dich?

Deine Grundrechte werden einklagbar. Wenn eine Behörde gegen deine Meinungsfreiheit, Privatsphäre oder Menschenwürde verstösst, muss ein Gericht sofort handeln können. Die Schweizer Verfassung ist unser höchstes Recht. Es wird Zeit, dass sie das auch wirklich ist.

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