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Bericht zu den Kantonsbürgerrechtsgesuchen

Votum von Kantonsrat Iwan Wüst-Singer an der Grossratssitzung vom 29.06.2022

Vielen Dank, sehr geehrter Herr Vice-Präsident

Liebe Mitglieder des Regierungsrates

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen

Formelle Grundlagen

Der Grosse Rat ist gemäss § 40 Abs. 5 KV befugt, das Kantonsbürgerrecht zu verleihen. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (RB 141.1). Die Gesuche um die Erteilung des Kantonsbürgerrechts werden von der Justizkommission zu Handen des Grossen Rates vorberaten (§ 63 Abs. 1 Ziff. 5 der Geschäftsordnung des Grossen Rates).

Eintreten

Die heute dem Grossen Rat vorliegenden Kantonsbürgerrechtsgesuche hat die Justizkommission an der Sitzung vom 23. Mai 2022 vorberaten, nachdem die entsprechenden Gesuchsunterlagen in den vier Subkommissionen eingehend überprüft worden sind.

Bei der Behandlung der Kantonsbürgerrechtsgesuche standen der Justizkommission Jürg Weber, Chef Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen und die juristische Mitarbeiterin Ramona Wangeler Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Herzlichen Dank auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die gute Vorbereitung der Gesuchsunterlagen.

Die Kommission beantragt einstimmig, auf die Vorlage einzutreten.

Detailberatung

Es liegen 88 Anträge vor. 5 Anträge betreffen die Gesuche von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, 83 Anträge betreffen ausländische Bewerberinnen und Bewerber.

Es sind 20 Bewerberinnen und Bewerber, welche die Einbürgerung zusammen mit der Ehepartnerin bzw. dem Ehepartner beantragen. Ebenfalls zur Einbürgerung vorgeschlagen sind insgesamt 31 Töchter und 29 Söhne von schweizerischen und ausländischen Eltern. Sie sind in den Gesuchen ihrer Eltern mit einbezogen. Insgesamt bewerben sich somit 159 ausländische sowie 9 Schweizer Personen um das thurgauische Kantonsbürgerrecht.

Die vorliegende Liste beinhaltet weitere Angaben wie Name, Beruf, Staatszugehörigkeit und Alter der Bewerberinnen und Bewerber und deren Ehepartner. Die Berufsbezeichnung entspricht in der Regel der Tätigkeit, welche die Gesuchstellenden zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung ausgeübt haben. Änderungen, soweit sie bekannt gegeben wurden, sind nachgeführt.

Die Justizkommission hat die Gesuche auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Grundlagen geprüft und festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Einbürgerungen erfüllt sind. Die Justizkommission überprüft insbesondere, ob sich seit der Erteilung des Gemeindebürgerrechts wesentliche Fakten verändert haben.

Für sämtliche auf der Liste aufgeführten Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller liegt die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung vor. Die Wohngemeinden haben allen Einbürgerungswilligen das jeweilige Gemeindebürgerrecht, welches Voraussetzung für den Erwerb des Kantonsbürgerrechts ist, verliehen. Das Gemeindebürgerrecht wird jedoch erst wirksam, wenn auch das Kantonsbürgerrecht erteilt worden ist.

Die Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, die 5 Kantonsbürgerrechtsgesuche 1 bis 5 von Schweizerinnen und Schweizern zu genehmigen.

Die 83 Gesuche 6 bis 88 von Ausländerinnen und Ausländern werden mit 11 Ja bei 1 Enthaltung zur Annahme empfohlen.

  • Ja
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes
  • Ja
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Initiative für Freiheit und körperliche Unversehrtheit
  • Nein
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Kostenbremse-Initiative
  • Nein
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Prämien-Entlastungs-Initiative

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  • Ja
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    Eidgenössische Vorlage
    Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes
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  • Nein
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  • Nein
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