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«Änderung des Beschluss des Grossen Rates über die Entschädigung seiner Mitglieder und Fraktionen» – Antrag

Votum von Marcel Wittwer, Fraktionssprecher EDU, an der Grossratssitzung vom 28.02.2024

Sehr geehrter Ratspräsident, geschätzter Regierungsrat, Kolleginnen, Kollegen

Der folgende Antrag bezieht sich auf Paragraf 1, Absatz 1, Ziff. 1 des Beschlusses und wurde bereits in der vorberatenden Kommission gestellt. Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung. Um den Verdacht vollständig zu zerstreuen, der Antrag habe etwas mit den Wahlen zu tun: Ich habe seinerzeit die Motion von Toni Kappeler nicht unterzeichnet, da war noch nicht an Wahlen zu denken. In der vorberatenden Kommission wurde wie erwähnt ein analoger Antrag gestellt, diesen habe ich ohne Stimmrecht unterstützt. Wäre dieser angenommen worden, würde ich jetzt keinen Antrag stellen. Meine Fraktionsmitglieder bürgen für mich, dass ich seit der Motion Toni Kappeler, also seit ich im Rat tätig bin, bei jeder Gelegenheit meiner Auffassung Ausdruck verlieh, dass wir nicht erhöhen sollten, zumindest nicht so stark. Zu keinem Zeitpunkt habe ich an die Wahlen gedacht. Dass die Diskussion vor den Wahlen stattfindet, darauf habe ich keinen Einfluss. Es ist eine Frage des Prinzips. Wer für eine restriktive Finanz- und Ausgabenpolitik einsteht, kann schlecht für eine pauschale und unangemessene Erhöhung der Entschädigungssätze sein. Mit reinen Absichten schreite ich nun zum Inhalt.

Die Arbeit im Grossen Rat ist mit Arbeit verbunden und die Entschädigungssätze sind aktuell nicht hoch. Diese zwei Aussagen stimmen. Krokodilstränen verdrücken, weil man zu einem tiefen Stundenlohn arbeitet und wie man sich gegen Vorurteile in der Bevölkerung zu wehren habe, wie wir an der letzten Ratssitzung hörten, ist des Selbstmitleids dann doch zu viel. Vergleiche mit anderen Kantonen sehe ich für die Aufwandsentschädigung als wenig geeignet an. Der Thurgau muss selber einen Weg finden, wie er die Mitglieder des höchsten politischen Gremiums entschädigen will. Aktuell sind die Sätze für einen halben Tag 150.– und für einen ganzen Tag 250.–. Die vorberatende Kommission erhöht die Sätze auf 200.– für einen halben Tag und auf 400.– für einen ganzen Tag. Das entspricht einer Erhöhung für den Halbtagessatz von 33% und für den Ganztagessatz von 60%. Sind die gestiegenen Preis ein Argument, um der Variante der vorberatenden Kommission zu folgen? Wie sich zeigt, nein. Wenn ich mit dem Rechner Landesindex für Konsumentenpreise die Inflation seit 2000 berechnen lasse, spuckt es mir 14.6% aus. Mein Vorschlag zur Erhöhung der Sitzungen des Grossen Rates um je 20% halbtags auf 180.– und ganztags auf 300.– fängt die Teuerung also mehr als ein. Notabene wurden die Sätze in diesem Zeitraum, nämlich im 08 schon einmal erhöht. Ist die grosse Arbeit des Grossen Rates ein Argument? Wie sich zeigt nicht oder wenn, dann wäre das Argument neu. Die Arbeit als Grossrat ist nicht erst seit dieser Legislatur mit viel Aufwand verbunden. Diese Argumentation verfehlt ihr Ziel. Um den Aufwand wirklich abzugelten, hätte man also schon viel früher die Sätze anheben müssen. Muss man dies nachholen, weil es richtig so ist? Nein, wie soll der Aufwand gemessen werden, wie soll Leistung in der Ratsarbeit gemessen werden? Wie soll der Output gemessen werden? Geht nicht – so sind Pauschalsätze inhärent ungerecht. C’est la vie. Für den einen sind die bisherigen Sätze schon heute zu hoch, für den anderen sind auch die neuen Sätze noch zu niedrig. Wer gut verdienen will, soll sich eben eine andere Beschäftigung suchen. Ist die gestiegene Komplexität ein Argument? Nein, die Komplexität ist vielfach die selbstverursachte Folge einer zunehmenden Technisierung und Bürokratisierung. Würden wir mehr über lokale Probleme mit reduzierter Komplexität sprechen, anstatt über Weltrettungsmissionen, sähe es schon anders aus. Ist es ein Argument, dass man sich die Tätigkeit im Grossen Rat nicht leisten kann? Ich glaube, dieses Argument muss gar nicht widerlegt werden, weil es keines ist.

Vermutungsweise ist hier drinnen niemand von Armut betroffen, auch nicht Anwärter auf das Amt. Ansonsten möge sich Betroffener bitte kenntlich machen. Also die Sätze sind zwar nicht hoch, die von mir beantragten Sätze sind aber sicher nicht zu tief. Das Wichtigste aber kommt erst noch: Die Sitzungsgelder machen im Thurgauer Haushalt relativ wenig aus. Ich werde also nicht die Karte ausspielen, wir müssten aufgrund schmäler werdenden Haushalts auf die Erhöhung gemäss vorberatender Kommission verzichten. Das wäre gleichsam ein Scheinargument. Relatives Gewicht spielt aber keine Rolle, wenn es um das Signal an die Bevölkerung geht. Wollen wir wirklich in einer Zeit, in der bereits von Sparübungen gesprochen wird, uns 33% bzw. 60% mehr für Ratssitzungen auszahlen lassen? Das wäre meines Erachtens ein fataler Fehler. Ich würde es verstehen, wenn sich in der Bevölkerung nach Annahme der Entschädigung Kopfschütteln breitmacht. Verzichten wir auf den Imageverlust und heben wir die Sätze nur moderat an.

Besten Dank für die Unterstützung.

Es gilt das gesprochene Wort.


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Die Thurgauer Zeitung berichtet über die Debatte – mit Erwähnung des Votums von Marcel Witter, EDU

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    Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes
  • Ja
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Initiative für Freiheit und körperliche Unversehrtheit
  • Nein
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Kostenbremse-Initiative
  • Nein
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Prämien-Entlastungs-Initiative

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