Home  ›  Neuigkeiten  ›  «Standesinitiative für Ständemehr. Aus Respekt vor der Bundesverfassung und dem demokratischen Zusammenhalt in der Schweiz»        

«Standesinitiative für Ständemehr. Aus Respekt vor der Bundesverfassung und dem demokratischen Zusammenhalt in der Schweiz»        

Votum von Peter Schenk an der Grossratssitzung vom 17.12.2025

Votum von Peter Schenk an der Grossratssitzung vom 17.12.2025

Geschätzter Präsident, Kolleginnen und Kollegen

Ich darf im Namen der Fraktion EDU/Aufrecht sprechen.

Diese Motion mit dem Titel: «Standesinitiative für Ständemehr. Aus Respekt vor der Bundesverfassung und dem demokratischen Zusammenhalt in der Schweiz» soll der RR bei der Bundesversammlung einreichen.

Das ist das Begehren von den 6 Vorstössern aus den Parteien SVP, Die Mitte/EVP und EDU/Aufrecht. Getragen wird dieses Anliegen von 45 Mitunterzeichnern.

Die Motion zielt in erster Linie darauf hin, dass aus Sicht der Vorstösser die bislang einigermassen unabhängige Schweiz das aktuell heiss diskutierte Vertragspaket Schweiz-EU den Stimmberechtigten der Volksabstimmung unterbreitet werden soll. Denn wenn dieses Vertragspacket durchgewunken würde, würde die Schweiz ihre Souveränität grossmehrheitlich verlieren und in die Knechtschaft der EU übertreten.

Man würde meinen, dass es logisch und direktdemokratisch gegeben ist, dass ein Abkommen mit dieser gewaltigen Tragweite automatisch dem Souverän, dem Volk und den Ständen unterbreitet wird.

Aber weit gefehlt.

Das sei kein Gegenstand einer Standesinitiative, schreibt der RR. Das sei ein Staatsvertrag, und dieser falle nicht unter das Initiativrecht. Darum könne das Paket Schweiz-EU nicht mit einer Standesinitiative der Volksabstimmung unterstellt werden. Es scheint, dass wir damit eine Ausgangslage haben, die besagt, dass die wirklich wichtigen Geschäfte, wie das Paket Schweiz-EU, von einer offensichtlich manipulierten politischen Elite am Volk vorbei entschieden werden kann. Das befremdet ausserordentlich.

Er schreibt aber weiter: «Reichte der Kanton eine entsprechende Standesinitiative ein, würde sie mit hoher Wahrscheinlichkeit als ungültig beurteilt.» Er schreibt nicht, dass sie mit Sicherheit als ungültig beurteilt würde. Damit ist aufgezeigt, dass es trotz allem Pessimismus des RR Sinn macht, die Standesinitiative zu überweisen. Nur eine Überweisung beinhaltet Enkeltauglichkeit. Ein Nichtüberweisen beinhaltet Rückgratlosigkeit und Schwäche.

Der RR geht mit seiner Empfehlung, die Motion nicht zu stützen, kongruent mit seiner Haltung beim EU Vertragspacket: Er will den Stand Thurgau und damit den Wählerwillen ausschalten. So zeigt der RR seine Haltung dem Stimmbürger gegenüber klar auf: Er will ihn vom Souverän zum Diener degradieren.

Damit betoniert der RR innert ein paar Wochen gleich zweimal seine Unwilligkeit, den Volkswillen immer über alle existenten Regelwerke zu stellen, und im Zweifelsfalle den Volkswillen umso selbstverständlich abzuholen zu wollen.

Ob das Thurgauer Stimmvolk mit einem RR, welcher derart Stimmvolkverachtend denkt und handelt, Freude hat, wird sich spätestens bei den nächsten Wahlen zeigen.

Ich für meinen Teil bin der Meinung, dass das Thurgauer Stimmvolk einen RR verdient, bei dem die 100%-ige dienende Haltung am Souverän gegenüber gegeben ist.   

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um unserer Enkel willen, die Motion erheblich zu erklären.

Der «Standpunkt», die Zeitschrift der EDU, behandelt aktuelle Themen.

Abo: CHF 30.–, Probenummern gratis.
Medienschaffende erhalten von der Redaktion die aktuelle Ausgabe.

Unterstützen Sie uns
Folgen Sie uns