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Motion «Überhöhte Staatsgebühren jetzt reduzieren!»

Votum von Marcel Wittwer, Fraktionssprecher EDU, an der Grossratssitzung vom 05.07.2023

Sehr geehrter Ratspräsident, geschätzter Regierungsrat, Kolleginnen, Kollegen

Die EDU-Fraktion hat sich mit der Motion auseinandergesetzt und kommt zur folgenden Beurteilung:

Lassen sie mich mit einem simplen Rechenbeispiel beginnen, dass die absurden Verhältnisse zeigt:

HÄ Wert MCHF 1 von A nach B
Beurkundungsgebühr CHF 1’000
MWST CHF 77
Handänderungsgebühren CHF 4’000
Handänderungssteuer CHF 10’000
Publikationsgebühr CHF 50
Total CHF 15’127

Die Eintragung des Grundpfandrechts ist noch nicht einmal berücksichtigt. Die Grundstückgewinnsteuer auch nicht. Jedes Mal, wenn sich die Eigentumsverhältnisse ändern, wird diese Summe abgeschöpft. Immer wenn man denkt, jetzt kann der gleiche Franken doch nicht wirklich nochmals besteuert werden, sieht man sich gewaltig getäuscht.

Vorliegend geht es nur um das halbe Prozent, nicht um das eine Prozent der Handänderungssteuer.

Leider wird das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip, die sich aus der Bundesverfassung ableiten lassen, im Zusammenhang mit Staatsgebühren sehr lax ausgelegt. Die Richter tragen eine formal-juristische anstatt der adäquaten ökonomischen Brille.

Um was geht es denn ökonomisch? Auf der einen Seite alimentiert sich der Staat mit Dreistigkeit, weil der Aufwand für die generierten Erträge in keinem Verhältnis steht. Ich bin kein Jurist, aber vielleicht wäre ein passendes privatrechtliches Pendant «ungerechtfertigte Bereicherung». Mit dem überschüssigen Geld kann sich der Staat neuen Aufgaben widmen, die er nicht zu erfüllen bräuchte. Hier gilt immer: Der Grosse Rat hätte es in der Hand, den Staat auf die Aufgaben zu reduzieren, die er einst hatte. Nicht so im Wohlfahrts-, nein besser Sozialstaat.

Auf der anderen Seite wird einmal mehr der Bürger, vorliegend insbesondere der Grundeigentümer, also in der Tendenz Gutsituierte abgezockt. Aber es geht nicht einmal nur um Gutsituierte, es geht auch um den ächzenden Mittelstand, der durch Staatsgebühren und Steuern immer mehr belastet wird, auch und vor allem beim Grundeigentum.

Vielleicht ist es an der Zeit, die Eigentumsgarantie als Verfassungsrecht in Erinnerung zu rufen. Unsere Steuer- und Abgabepolitik indes missachtet die Eigentumsgarantie und insbesondere beim Grundeigentum wird so getan, als hätte der Staat Ansprüche à gogo auf entsprechendes Eigentum.

Wir sollten uns nicht von den Warnungen einschüchtern lassen, dass unser Finanzhaushalt durch die Gebührensenkung belastet würde und ein Sparprogramm aufgesetzt werden müsste. Die Gemeindesteuern sind verfassungsmässig nicht nur auf schwankendem Boden, sie sind materiell verfassungswidrig, auch wenn eine formelle Gesetzesgrundlage ausreicht, um den Missstand formaljuristisch zu beheben. Weil der richterliche Staatszweig hier nicht strenger ist, ist es am Gesetzgeber, korrigierend einzugreifen. Was wir aber nicht von der Hand weisen können, ist, dass wir entweder die Steuern anheben oder, was viel besser wäre, uns endlich wieder auf das eigentümliche Wesen des Staats konzentrieren müssen. Wenn wir immer weiter einen Staat von der Wiege bis zur Bahre heranwachsen lassen, wird die Rechnung irgendwann nicht mehr aufgehen. Die Wiege hat der ehrwürdige Rat erst neulich sträflich dem Staat übergeben. Unser Staatsergebnis, das haben wir hinreichend gehört, ist nur deshalb so prächtig, weil wir von externen Effekten profitieren. Die EDU-Fraktion setzt sich für die Entlastung der Bürger und des Gewerbes ein.

Die EDU Fraktion ist einstimmig für Erheblicherkärung der Motion.

  • Ja
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes
  • Ja
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Initiative für Freiheit und körperliche Unversehrtheit
  • Nein
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Kostenbremse-Initiative
  • Nein
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Prämien-Entlastungs-Initiative

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  • Ja
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes
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  • Nein
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