Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG)
Votum von Christian Mader, Fraktionssprecher EDU, an der Grossratssitzung vom 20.12.2024
Sehr geehrter Ratspräsident, geschätzter Regierungsrat, Kolleginnen, Kollegen
Die EDU-Fraktion dankt dem Regierungsrat für die umfassende Botschaft und der Kommission für Ihre saubere Arbeit.
Auslöser für die vorliegende Gesetzesänderung war die Motion «Kein Ausverkauf von Versorgungsinfrastrukturen». Dieses Anliegen wird mit der vorliegenden Gesetzesänderung erfüllt.
Es gibt im Kanton Thurgau zurzeit insgesamt 120 Wasserversorgungs-Körperschaften und noch rund 90 Energieversorgungsunternehmen (EVU). Diese Grundinfrastrukturanlagen müssen jederzeit Ihren Versorgungsauftrag erfüllen können. Deshalb ist eine saubere Lösung zwingend, sollte eine dieser Körperschaften in Schieflage geraten und zum Übernahmefall werden.
Zu § 36a Gesetzliches Vorkaufsrecht: Die EDU-Fraktion unterstützt, dass die versorgten Gemeinden als erstes ein Vorkaufsrecht erhalten.
Mit dem Vorkaufsrecht für den Kanton soll sichergestellt werden, dass das Werk nicht an einen unerwünschten Käufer übergeht.
Zu § 36b Verfahrensbestimmungen für das gesetzliche Vorkaufsrecht: Bei der Definition, wann die dreimonatige Frist beginnt, unterstützen wir die Kommissionsfassung.
Die EDU-Fraktion ist für Eintreten und stimmt der Kommissionsfassung einstimmig zu. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.