Motion: «Im Kanton Thurgau Stacheldraht verbieten und flexible Weidenetze abräumen»
Votum von Andreas Sigrist an der Grossratssitzung vom 28.09.2026.
Sehr geehrter Herr Ratspräsident, geschätzte Mitglieder des Regierungsrates, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich danke den Motionären für das Einbringen dieses Anliegens und dem Regierungsrat für die klärenden Antworten.
Die Schöpfung ist uns anvertraut und wir sollen verantwortungsbewusst mit ihr umgehen. Alte, verrostete und eingewachsene Stacheldrähte im Wald und am Waldrand passen nicht in diesen Auftrag. Wenn sich Tiere verletzen oder sich in ungenutzten Zäunen verfangen und qualvoll verenden, dann ist das ein Zustand, den wir nicht akzeptieren dürfen. Es ist sinnvoll, wenn neue Anlagen nicht mehr mit Stacheldraht abgegrenzt und bestehende Zäune innerhalb einer Übergangsfrist von zwei Jahren abgeräumt werden.
Ein bisschen schwieriger ist es mit den flexiblen Weidezäunen. Sie sind praktisch in der Nutzung, können aber für die Tiere im Alltag nicht nur sehr hinderlich, sondern sehr gefährlich werden. Es leuchtet ein, dass ungenutzte Weidenetze nicht wochenlang als funktionslose Fangnetze in der Landschaft liegen dürfen und so auch die Wanderbewegungen von Igeln, Hasen oder Rehen behindern.
Eigentlich möchte ich den Landwirten so viel Raum für Eigenverantwortung überlassen wie möglich. Doch leider wird diese Eigenverantwortung von einzelnen Bewirtschaftern missbraucht und Zäune werden übermässig lang stehen gelassen. Hier braucht es eine klare Regelung, die solches Fehlverhalten in die Verantwortung nimmt. Nur: Wie gestalten wir diese Regelung, ohne die vielen pflichtbewussten Landwirte mit unrealistischen Kontrollpflichten und bürokratischem Leerlauf zu belasten? Wir brauchen griffige Leitplanken gegen Missbrauch. Diese sollten aber in der Praxis dann auch umsetzbar sein.
Ich verstehe die Absicht des Regierungsrates, wenn er im Blick auf die Einführung von konkreten, starren Fristen schreibt: «Damit wird die Umsetzung des geltenden Rechts gestärkt…». Ja, das stimmt – aber wer soll diese Forderung nach einem täglichen Kontrollgang überprüfen? Ich sehe hier die Gefahr, dass dieses Gesetz zu einem «Papiertiger» mutiert oder dann in der konkreten Umsetzung sehr viele Ressourcen bindet.
Wie schaffen wir also ein Gesetz, das die Bewirtschafter vor bürokratischer Schikane schützt, den Wildhütern aber genau dort scharfe Zähne verleiht, wo uneinsichtige Tierhalter die Schöpfung missachten?
Die Motion ist ein Kompromiss, der uns unserem Auftrag, die Schöpfung zu bewahren, ein Stück näherbringt. In diesem Sinne erklären wir die Motion für erheblich.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

