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Schnellere Verfahren

Votum von Marcel Wittwer an der Grossratssitzung vom 16.09.2026.

«Weil das Urteil über eine böse Tat nicht schnell vollzogen wird, darum ist das Herz der Menschenkinder in ihnen voll, Böses zu tun.»
Prediger 8,11

Das fundamentalste Dokument westlicher Zivilisation, die Bibel, in unserer Gesellschaft und insbesondere in der Politik gemieden wie ein Aussätziger, hat für alle Situationen, in denen sich Menschen und Gesellschaften befinden, etwas zu sagen. So auch hier für dieses politische Geschäft. Es entspricht dem natürlichsten Rechtsempfinden, dass, wo gefehlt wird, rasch Strafe erfolgen muss. So wie ich dieses Geschäft verstehe, soll es vor allem zwecks Beschleunigung der Strafverfahren um die Einzelrichtereinsetzung in einfachen Fällen gehen, sprich Fälle, in denen das Strafmass eine vordefinierte Schwelle nicht überschreitet bzw. im Jugendstrafrecht in einem ganz bestimmten Bereich. Die eidgenössische ZPO setzt die entsprechenden Vorgaben, innerhalb derer die Kantone Einzelrichterkompetenzen erlassen können. Der Handlungsspielraum, wie vom Regierungsrat ausgeführt, sollte entgegen der Auffassung des RR maximal ausgeschöpft werden, damit den Übeltäter rasch seine Strafe ereilt. Alles andere motiviert und bestärkt jene, die böse Absichten hegen und zur Umsetzung bringen. Für einfache Fälle können Laienrichter oder Profis einzeln eingesetzt werden, Profis umso mehr, deren Entlöhnung entsprechend die Beherrschung und korrekte Beurteilung solcher Fälle zuzumuten ist. Ja, und wer einzeln entscheidet, der muss für seine Urteile allein geradestehen. Ein positiver Nebeneffekt in einer Zeit, in der sich alle vor der Verantwortung wegducken. Der Vorstoss ist kein Votum gegen Laienrichter oder gegen die Dreierzusammensetzung in komplexen Straffällen. Höhere Komplexität bringt es automatisch mit sich, dass sich Verfahren in die Länge ziehen, schliesslich wollen solche Fälle gründlich untersucht sein und die vorgebrachte Mehrperspektivität einschliesslich der Laienperspektiv haben ihre guten Gründe. Wo Fälle einfach und klar sind, muss man sie nicht künstlich «schwierig» machen, sie sind und bleiben einfach und klar. Dafür braucht es kein fünfjähriges Rechtsstudium. Der Vorstoss wird u.E. dazu beitragen, dass der Rechtsstaat das teilweise verlorene Vertrauen ein Stück zurückgewinnt und Kosten gespart werden.

Die EDU/Aufrecht-Fraktion unterstützt die Motion einstimmig.

  • Ja
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Neutralitätsinitiative
  • Nein
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Ernährungsinitiative

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