Änderung des Gesetzes über den Datenschutz (TG DSG) und des Gesetzes über das Einwohnerregister (ErG) sowie kantonale Register
Votum vom Andreas Sigrist an der Grossratssitzung vom 19.08.2026.
Sehr geehrter Ratspräsident, werte Mitglieder des Regierungsrates, liebe Kolleginnen und Kollegen
Diese Vorlage ist uns zu einem grossen Teil von aussen vorgegeben. EU-Richtlinien, Schengen und das revidierte Bundesrecht verpflichten uns, das kantonale Datenschutzgesetz anzupassen. Vorgaben von aussen sieht unsere Fraktion grundsätzlich kritisch. In dieser Sache ist eine Revision aber gut nachvollziehbar. In einer zunehmend digitalen Welt wird der Schutz von Daten immer wichtiger.
Für uns standen bei dieser Vorlage drei Ziele im Vordergrund:
- Erstens: Begrenzung des bürokratischen Aufwandes für die Gemeinden.
- Zweitens: Klare Grenzen beim Sammeln von Daten.
- Drittens: Die Persönlichkeitsrechte der Bürger müssen im Umgang mit künstlicher Intelligenz in besonderer Weise geschützt werden.
Beim ersten Punkt gilt die Pflicht, Daten maschinenlesbar als Open Government Data (OGD) bereitzustellen (§ 11), neu ausdrücklich nur noch für den Kanton. Unsere Gemeinden bleiben von diesem Zwang befreit. Das schützt die Gemeindeautonomie. Dazu passend unterstützen wir den Abänderungsantrag von Patrick Siegenthaler zu den Datenschutz-Folgenabschätzungen (§ 7a und § 7b). Es ist unnötig, dass jede Gemeinde eine eigene Risikoanalyse schreiben muss. Mit einer gemeinsamen «Referenz-Folgenabschätzung» sparen wir massiv Zeit und Steuergelder. Die Verantwortung bleibt dennoch vor Ort, was auch der kantonale Datenschützer Fritz Tanner ausdrücklich befürwortet.
Zweitens: Begrenzung des Datensammelns. Die automatisierte Auswertung besonders schützenswerter Daten – wie Gesundheits-, Sozial- oder Finanzdaten – stellt einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre dar. In der Kommission wurde deshalb bei § 4 das Wort «zwingend» wieder aufgenommen. Damit muss die Verwaltung künftig nachweisen, dass sie ihre Aufgabe ohne diese sensiblen Daten nicht erfüllen kann. Es genügt nicht mehr, dass das Sammeln für die Behörden einfach nur praktisch ist.
Drittens: Mit dem neuen § 7c werden automatisierte Einzelentscheide durch künstliche Intelligenz geregelt. Für uns ist klar: Der Mensch darf die Verantwortung nicht der KI überlassen! Jede betroffene Person hat das Recht, dass ein menschlicher Sachbearbeiter den Computer-Entscheid überprüft und am Ende die Verantwortung trägt.
Ich bedanke mich ganz herzlich für die konstruktive, sachliche und engagierte Zusammenarbeit innerhalb der Kommission.
Die EDU/Aufrecht-Fraktion ist für diese Gesetzesänderung und für Eintreten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

