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«Erleichterte Einbürgerung durch gesondertes Abstimmungsverfahren für Gesuche mit ausserordentlich motiviertem Integrationscharakter»

Votum von Christian Caviezel an der Grossratssitzung vom 01.04.2026

Sehr geehrter Ratspräsident, geschätzter Regierungsrat, Kolleginnen, Kollegen

Besten Dank für die Beantwortung unserer Motion. Wie die Regierung richtig aufzeigt, ist der Einbürgerungsprozess klar definiert. Doch worum geht es uns Motionären im Kern?

Es geht hier weder um eine fundamentale Änderung des Verfahrens noch um die Einführung von zusätzlichen Hürden, die übergeordnetem Recht widersprechen würden. Wir sprechen lediglich über das Abstimmungsprozedere innerhalb dieses Rates. Die Regierung bestätigt in ihrer Antwort selbst: Es gibt hierzu keine übergeordnete Regelung. Es obliegt allein der Souveränität des Thurgauer Parlaments, wie wir unsere Abstimmungen gruppieren. Wir, die Motionäre, fordern bei diesem Geschäft eine dritte Gruppe bei Einbürgerungsabstimmungen und setzen damit auf ein Anreizsystem, das die werdenden Schweizer motivieren kann, ihre neue Identität nochmals zu unterstreichen. Die dritte Gruppe soll besonders motivierten Gesuchen die Möglichkeit schaffen, möglichst wenig Nein-Stimmen zu empfangen. Es gibt viele Kriterien, Gesuche als besonders motiviert zu definieren. Wir beschränken uns hier auf den Punkt der freiwilligen Absicht auf Einzelbürgschaft.

Warum dies ein besonderes Merkmal ist:

  • Wer Schweizer im Herzen ist, verbringt die Pensionierung mit der AHV in der Schweiz, weil er hier zu Hause ist. Der Franken bleibt in unserem Land und verschwindet nicht im Ausland.
  • Wer freiwillig Privilegien abgibt und sich zur Schweiz bekennt, zeigt eindeutige Loyalität zu unserem Land.
  • Solch ein Entscheid setzt auch ein klares Bekenntnis zu Rechtshoheit, zum Beispiel in Erbangelegenheiten
  • Der freiwillige Verzicht auf vorherige Nationalität entlastet den neuen Schweizer Bürger von Doppelpflichten, zum Beispiel wo man Wehrpflichtig ist oder Zivildienst leisten muss
  • Wer sich für die Schweiz entscheidet, braucht nicht noch einen zweiten Pass, als quasi Fallschirm, wenn es im anderen Land dann doch schöner oder stabiler ist, Sondern er investiert sich vollends für die Schweiz.
  • Wer sich zur eindeutigen Identität entscheidet, verzichtet auf die politische Mitbestimmung im Ursprungsland und setzt seine Interessen voll auf die Vorteile der Schweiz.

Es gäbe noch viele weitere Gründe, hier noch ein Beispiel:

Die kürzlich zugestellte Liste der Kantonsbürgerrechtsgesuche zeigt kein einziges Gesuch aus Österreich. Warum haben wir so wenig Gesuche von Österreichern? In Österreich gilt das Einzelbürgerrecht. Das bedeutet, wenn ein Österreicher Schweizer Bürger wird, erlischt automatisch die österreichische Staatsangehörigkeit. Natürlich dürfen Österreicher bei uns leben, arbeiten und sind willkommen. Aber es scheint hier weniger oft zur Entscheidung zu kommen final Schweizer zu werden. Die Identität und die Werte sind in Österreich zwar uns sehr ähnlich, doch reicht es offenbar oft nicht um das Herz zur Schweiz zu bekennen und dem Ursprungsland den Rücken zu zeigen.

Wir wollen mit diesem Vorstoss zu Denken anregen, unsere Kultur und Gesinnung mit den Schweizer Werten halten und gleichzeitig den Gesuchstellenden mit ausserordentlich motiviertem Integrationscharakter helfen sich grossmehrheitlich willkommen zu fühlen.

Wir sind verpflichtet, die Attraktivität und die Werte unseres Landes zu schützen. Unsere Kultur und unsere Erfolgsprinzipien sind nicht selbstverständlich – sie verlangen nach hohen Standards. Die hohe Zahl der Gesuche zeigt, dass die Schweiz attraktiv ist. Damit das so bleibt, müssen wir Qualität und echte Identifikation anstreben.

Zum rechtlichen Aspekt: Da wir hier von einer absoluten Freiwilligkeit der Gesuchsteller sprechen, kollidiert dieser Ansatz nicht mit geltendem Recht. Wir schaffen lediglich die Möglichkeit für Bewerber, ein klares Signal ihrer besonderen Integrationswilligkeit zu setzen. Das ist unbürokratisch über einen einfachen Hinweis im Gesuchsprozess lösbar, existiert sogar teils bereits. Es entstehen weder überbordende Kosten noch ein neuer Kontrollapparat. Wir setzen auf die Eigenverantwortung der Neubürger. Sollte eine freiwillige Absicht jedoch missachtet werden, behält sich das Parlament das Recht vor, dies künftig entsprechend zu würdigen.

Diese zusätzliche Gruppe diskriminiert niemanden. Sie schafft kein neues gesetzliches Kriterium, sondern bietet Familien und Einzelpersonen eine Plattform, sich stärker als gefordert mit unserer Heimat zu identifizieren. Das schafft Klarheit für deren kommenden Generationen. Kein Schwanken zwischen den Welten, sondern klare Verhältnisse für Kinder und Kindeskinder.

Mit der Freiwilligkeit wird der bundesrechtliche Ramen nicht verletzt noch tangiert, ist somit verfassungskonform. Die am Schluss zusammengefasste Beurteilung des Regierungsrates ist für uns daher nicht stimmig.

Die Motionäre halten daher an ihrem Vorstoss fest und beantragen, die Motion als erheblich zu erklären.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.


«Motion steht im Widerspruch zum Bundesrecht»

Ein Vorstoss über die Einbürgerung «besonders integrationswilliger Ausländer» scheitert krachend im Kantonsrat.

Die Thurgauer Zeitung berichtet über die Debatte an der Grossratssitzung.

  • Ja
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)
  • Ja
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Änderung über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz)
  • Nein
    Parole
    Kantonale Vorlage
    Änderung der Kantonsverfassung (Anpassung der Finanzkompetenzen)

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