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Motion «Erleichterte Einbürgerung durch gesonderte Abstimmungsverfahren für Gesuchte mit ausserordentlich motiviertem Integrationscharakter»

Votum von Marcel Wittwer an der Grossratssitzung vom 01.04.2026

Mit Erstaunen stelle ich fest, welche Rechtstreue der Regierungsrat aufbieten kann, wenn es ihm um missliebige Themen geht (oder vielleicht Rechtsverdrehungen?) und mit welcher Laxheit er über Bestimmungen mit Verfassungsrang hinwegsieht, wenn es ihm politisch opportun scheint. Zur Erinnerung, der Regierungsrat sieht sich als ebenbürtiges Gremium zum Grossen Rat (siehe Konferenz der Kantonsregierungen). Er offenbart ein äusserst problematisches Staatsrechtsverständnis. Das von unserer Fraktion beklagte und nicht gehört werden wollte Dilemma, dass sich vom topmotivierten Einbürgerungswilligen bis zum Trittbrettfahrer und irgendwann Kriminellen alles unter den Einzubürgernden findet, ist Grundlage dieser Motion.

Die Motion möchte das Abstimmungsverfahren verfeinern. Niemand behauptet, mit der Motion etwas an den Einbürgerungskriterien zu ändern. Der Titel lautet «gesondertes Abstimmungsverfahren». Damit sollen die besonders weissen Schafe, vielleicht darf man das auch nicht mehr sagen, separiert werden, damit Ihnen nicht so stark der Verdacht anhaftet, sie würden die Einbürgerung erschleichen wie es manche tun. Natürlich ist damit immer noch nicht garantiert, dass es zu keinen Straffällen kommt in dieser Gruppe, wenn einmal eingebürgert. Trotzdem stellt der Verzicht auf Staatsangehörigkeiten, um in eine gesonderte Abstimmungsgruppe zu gelangen, eine höhere Hürde dar und genau das braucht es, höhere Hürden.

Die Bedenken, die Gruppe könnte missbraucht werden, von solchen, die den Kriterienkatalog wie z.B. «geordnete finanzielle Verhältnisse» nicht erfüllen, ist nicht einzusehen. Der Kriterienkatalog besteht nach wie vor und soll auch durchgesetzt werden, bei allen. Ein weiterer zu vernehmender Einwand, man könnte so Eingebürgerte nicht mehr ausbürgern, sollten sie trotz Verzicht auf einen Pass später straffällig werden, wir dürfen keine Sans-Papiers erschaffen, ist entgegenzuhalten, dass kaum ausgebürgert wird, es sollte viel öfter geschehen, und dieser Einwand würde für jegliche Vorstösse gelten, die auf eine einzige Staatsbürgerschaft abzielen. Mit solchen Argumentationslinien wird das politische Projekt einer einzigen Staatsbürgerschaft, wie sie in anderen Ländern gang und gäbe ist, praktisch beerdigt. Wollen das die Einbürgerungskritischen wirklich?

Gerne stelle ich den Einbürgerungskritischen im Saal die Frage, was ihre Ideen sind für eine optimierte Einbürgerungspraxis. Wir sind offen für Ideen. Kommen Sie. Dass die Einbürgerungen so weiter gehen wie bisher, wird keine zehn-zwanzig Jahren mehr haltbar sein. Der Regierungsrat ist in der Antwort gänzlich ausser Lage, die Motionäre zu verstehen, weshalb das Abstimmungsverhalten sich in Zukunft ändern sollte. Nun, jeder, der sich ein wenig in Europa umsieht, kann, wenn ihm nicht die Augen aus politischer Korrektheit geblendet sind, feststellen, wie sich die Zustände teilweise dramatisch verändern. Aber machen wir nur weiter so: Friede, Freude, Eierkuchen. Manche muss die Realität erst einholen, bevor sie zur Aktivität übergehen, aber dann wird es zu spät sein. Gouverner, c’est prévoir, hört man in diesem Saal immer wieder. Ja, wenn man das nur tun würde…


«Motion steht im Widerspruch zum Bundesrecht»

Ein Vorstoss über die Einbürgerung «besonders integrationswilliger Ausländer» scheitert krachend im Kantonsrat.

Die Thurgauer Zeitung berichtet über die Debatte an der Grossratssitzung.

  • Ja
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)
  • Ja
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Änderung über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz)
  • Nein
    Parole
    Kantonale Vorlage
    Änderung der Kantonsverfassung (Anpassung der Finanzkompetenzen)

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    Eidgenössische Vorlage
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