Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG)
Votum von Christian Mader an der Grossratssitzung vom 04.02.2026
Sehr geehrter Ratspräsident, geschätzter Regierungsrat, Kolleginnen, Kollegen
Die EDU/Aufrecht Fraktion dankt dem Regierungsrat für die Botschaft und den Gesetzesentwurf und der Kommission für Ihre Arbeit.
Die Mehrwertabgabe gibt schon längere Zeit zu reden, denn es werden wieder Töpfe geäufnet, die je zur Hälfte dem Kanton und den Gemeinden Mittel zuführen. Dies weckt Begehrlichkeiten, obwohl die Mittel zweckgebunden einzusetzen sind, für die Rückerstattungen gemäss § 68 (Auszonung) sowie Beiträge zur Umsetzung von raumplanerischen Massnahmen.
Gerade diese raumplanerischen Massnahmen drohen teilweise auszuarten und deshalb setzt sich unsere Fraktion dafür ein, dass die Mehrwertabgabe möglichst tief ausfällt. Die vorgeschlagenen 20 % des Bodenmehrwerts sind für uns das Maximum.
Die Planungsvorteile, die aufgrund einer planerischen Massnahme der politischen Gemeinde entstehen, sehen wir somit genügend ausgeglichen.
Dass die Gemeinden städtebauliche Verträge für Gestaltungspläne abschliessen können, begrüssen wir.
Der neue § 70a der den Gemeinden die Kompetenz einräumt, bei Auf- und Umzonungen eine kommunale Mehrwertabgabe zu erheben, stösst in der EDU/Aufrecht Fraktion mehrheitlich auf Skepsis. Wir befürchten hier Nachteile wie:
- noch höhere Landpreise und dadurch noch teureren Wohnraum, obwohl eines der Ziele dieser Revision die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum ist
- Verkomplizierung, Verzögerung und Verteuerung der Planungsschritte bei Bauvorhaben und damit die Gefahr von Investitionsverzögerungen, Investitionsverschiebungen oder im schlimmsten Fall Sistierung des Projekts.
Unsere Fraktion hegt Sympathien für den angekündigten Streichungs- oder Änderungsantrag.
Die EDU/Aufrecht Fraktion ist für Eintreten.
Bei §70a wird die Mehrheit der Fraktion die vollständige Streichung unterstützen. Sollte dies scheitern, wird der Kompromissvorschlag unterstützt.

