Änderung des GGG

Votum von Marcel Wittwer an der Grossratssitzung vom 17.12.2025
Sehr geehrter Ratspräsident, geschätzter Regierungsrat, werte Kollegen
Der Begriff Gemengesteuer zeigt bereits den stossenden Umstand an, dass insbesondere bei Liegenschaftshändel Gebühren nicht nach Kausalität erhoben werden, sondern nichts anderes als eine Besteuerung stattfindet, die nicht die verursachten Kosten widerspiegelt und im Missverhältnis zur verwaltungsintern erbrachten Leistung steht. Teilweise müssen absurd hohe Gebühren bezahlt werden. Wenn das ein Privater machen würde, würde alle davonlaufen und ihn als Dieb bezeichnen. Ja und der Staat bestiehlt die Bürger in diesem Fall teilweise mit dem Schein der Legalität aufgrund gelegten Rechts. Wenn ein Privater sich nicht ans Recht hält, wird er bestraft, hält sich der Staat nicht ans Recht, passiert nichts, ausser, dass mit der Achsel gezuckt wird. In der Regel ist unser Rechtsstaat robust, manchmal leben wir aber auch in einer Bananenrepublik. Keine noch so schiefe Finanzlage rechtfertigt das unverhohlene Herausziehen des Geldes aus der Tasche des Bürgers. Reichtum ist kein Laster, Reiche keine Melkkühe. Nun wurde dieser Missstand korrigiert, was die EDU/Aufrecht-Fraktion begrüsst. Leider sind wir vom verfassungsmässig geforderten Kausalitätsprinzip noch weit entfernt, wenn man sich teilweise einheitliche Tarife für unterschiedliche Tätigkeiten ansieht oder die unterschiedlichen Tarife für einheitliche Tätigkeiten, da jeweils die Gebühr in Relation zu einem Basiswert festgelegt wird.
Gebührenerhöhungsanträge werden von uns abgelehnt, Gebührensenkungsanträge eventuell teilweise unterstützt.
Eintreten ist gemäss unserer Fraktion unbestritten.

